Der Handel mit antiken Münzen hat eine lange Tradition. Im 19. Jh. etablierten sich einige der Handelshäuser, die noch heute aktiv sind. Für manche Münzen lässt sich nachweisen, durch welche Hände sie in den letzten Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten gegangen sind, was ihren Reiz als Sammelobjekte erhöht: Wer möchte nicht einen Aureus besitzen, der in der Sammlung des berühmten Caruso gelegen hat, oder eine griechische Münze, an der sich bereits Oskar Kokoschka erfreute? Erlesene Provenienzen erhöhen somit den Preis der jeweiligen Münze. Hinzu kommt ein neuerer Faktor: In Zeiten, in denen verschiedene Staaten das Sammeln antiker Objekte wenn nicht kriminalisieren, so doch stark reglementieren, kann es den Umgang mit Münzen enorm erleichtern, wenn man nachweisen kann, dass diese sich seit langer Zeit in alten Sammlungen befanden. Deshalb sei geraten, solche Herkunftsnachweise (die üblicherweise auf Unterlegzetteln dokumentiert sind und sich in alten Auktions- oder Verkaufskatalogen überprüfen lassen) aufzuheben und zu sichern. In jedem Fall sollte man für den eigenen Überblick dokumentieren, von wem, zu welchem Preis, wann und wo man seine Münzen erworben hat. Allerdings sollten diese Angaben nicht unbedingt gemeinsam mit den Münzen aufbewahrt werden. Für die Sammlungsverwaltung gibt es sogar spezielle Software, doch stellen bereits die üblichen Office-Programme die nötigen Funktionen zur Verfügung. Mit etwas Glück gelingt es mithilfe einer der Online-Datenbanken auch, die Provenienz einer neu erworbenen Münze aufzudecken. Seit einigen Jahren bietet ein Dienstleister (www.ex-numis.com), der Zugriff auf ältere Auktionskataloge hat, an, diese Arbeit zu erledigen. Das Gute daran: Die reine Anfrage, ob eine Provenienz zu einer vorliegenden Münze vorhanden ist, kostet nur einen Schweizer Franken.
Die langwierige Diskussion um das Kulturgüterschutzgesetz von 2016 und die schließlich vorgenommene Verabschiedung des Gesetzes hat bei vielen Sammlern zu einiger Unsicherheit hinsichtlich des Münzensammelns geführt.
Die beiden großen deutschen Münzhändlerverbände, „Der Verband der deutschen Münzhändler“ und „Der Berufsverband des deutschen Münzfachhandels“ haben mithilfe von Juristen einen Leitfaden erarbeitet. In diesem werden die für die Münzbranche wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes herausgestellt und Hinweise zum rechtmäßigen Erwerb von Münzen gegeben.
Für den privaten Sammler haben wir die drei entscheidenden Punkte zusammengefaßt:
1. Es werden keine lückenlosen Provenienzen für Münzen gefordert
2. Es besteht keine Aufzeichnungspflicht
3. Münzen gelten in der Regel nicht als archäologisches Kulturgut
Eine detaillierte Einschätzung des Handels zum Kulturgüterschutzgesetz finden Sie hier.